Information zur Kostenerstattung durch Krankenkassen

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle rechtzeitig vor Beginn der Therapie, ob die Möglichkeit der Kostenerstattung besteht.

Die Durchführung der heilpraktischen Tätigkeit und heilpraktischen Psychotherapie gehört nicht zum Leistungsumfang gesetzlicher Krankenkassen. Die hierdurch entstehenden Kosten können daher allenfalls im Einzelfall von gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, wenn rechtzeitig vor Beginn der Therapie ein entsprechender Antrag vom Patienten gestellt wird.

Einige private Krankenversicherungen und Beihilfestellen erstatten die Heilpraktiker-Tätigkeit auf Antrag.

Sollten Sie eine entsprechende Antragsstellung bei Ihrer Krankenkasse erwägen, stimmen Sie bitte Ihre Vorgehensweise mit mir ab.

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Schmuckbild: Treppe