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Das Rechtsverhältnis zwischen Heilpraktiker und Patient begründet sich nach dem Dienstvertragsrecht des bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). Abrechnungsgrundlage der deutschen Heilpraktiker ist, wenn nicht anders vereinbart, die GebüH 85 (Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker von 1985) der Deutschen Heilpraktikerverbände. Die Kosten für eine Behandlungsstunde (ca. 50 – 60 Minuten) in meiner Praxis beträgt, wenn nicht anders vereinbart, 70,– Euro. Heilpraktikerleistungen sind nach § 4 Nr. 14 UStG umsatzsteuerfrei.

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Schmuckbild: Treppe